2009 beschloss die Europäische Union, ineffiziente Glüh- und Halogenlampen schrittweise zu verbieten. Das Verbot wurde in mehreren Phasen durchgeführt: Zuerst wurden die leistungsstarken und besonders ineffizienten Lampen vom Markt ausgeschlossen. Der 1.9.2018 markierte nun den vorläufigen Schlussstrich, ab welchem nur noch ausgewählte Halogenlampen erlaubt sind. Stand: 17.10.2018
Für die nicht mehr erlaubten Lampen steht eine breite Palette von alternativen LED-Leuchtmitteln mit denselben Lampensockeln zur Verfügung.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Grundsätzlich verfügt der Gesetzgeber über kein Technologieverbot, sondern gibt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz vor: Ab dem 1. September 2019 sind nur noch Lampen, die mindestens die Effizienzklasse B einhalten, erlaubt. In der Praxis führt diese Anforderung zu einem weitgehenden Verbot von Halogenlampen. Einige Typen sind von der Anforderung ausgenommen, bei einigen Typen sind Lampen der Effizienzklasse B heute erhältlich.
Die gesetzlichen Grundlagen werden in verschiedenen europäischen Verordnungen geregelt. Die Schweiz übernimmt die Anforderungen der europäischen Verordnung und schreibt dies in der Energieverordnung EnEV fest (unten). Mehr zu speziellen Lampen-Typen in der EU-Verordnung unten.
NICHT MEHR ZUGELASSENE HALOGENLAMPEN
Hoch-Volt-Lampen (230 Volt) mit den Sockeln E14, E27 und GU10 sind schrittweise nicht mehr erlaubt. Für diese Lampen-Typen gibt es guten LED-Ersatz, die sich äusserlich kaum vom Original unterscheiden – aber bis zu 10-mal weniger Strom benötigen. Bei diesen Lampen-Typen handelt es sich um die gebräuchlichsten.
Rundstrahler Sockel: E14, E27 (230 V) |
Reflektor-Lampen Sockel: E14, E27 (230 V) |
Reflektor-Lampen Sockel: GU10 (230 V) |
Verkauf bis längstens 31.08.2019 | Nicht mehr erhältlich ab 01.09.2018 | Nicht mehr erhältlich ab 01.09.2018 |
WEITERHIN ZUGELASSENE HALOGEN-LAMPEN
Für einige gebräuchliche Halogen-Lampen gibt es keine (oder nur mit Einschränkung) erhältlichen Ersatzlampen. Diese Halogen-Typen sind darum weiterhin zugelassen. Bei einigen weiteren Halogen-Typen gibt es Modelle, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen (Effizienzklasse B) erfüllen.
Stablampen Sockel: R7s (230 V) |
Stiftlampen Sockel: G9 (230 V), G4 und GY6.35 (12 V) |
Reflektor-Lampen Sockel: GU5.3 (12 V) |
Weiterhin erhältlich | Weiterhin erhältlich | Weiterhin erhältlich, Lebensdauer min. 4000 h |
WELCHE LAMPEN SIND VERBOTEN? WELCHE NICHT – UND WIESO?
Wieso werden die einen Halogenlampen verboten und die andern nicht? Für die meisten Konsumenten bleibt diese Frage unklar. Die nun verbotenen Halogenleuchtmittel sind alles Hochvoltlampen (230 V) und benötigen keinen Transformator. Es gibt für alle Bauformen und Leistungen LED-Ersatztypen, die relativ günstig sind. Berücksichtigt man die Energieeinsparung von bis zu 90%, amortisiert sich der Ersatz einer Halogen durch eine LED-Lampe in wenigen Monaten – bei einer Lebensdauer der LED-Lampe von 10 bis 20 Jahren.
Stabförmige Halogen-Lampen
Die stabförmigen Halogenlampen (Sockeltyp R7s) haben meist hohe Leistungen (z.B. 300 Watt) und werden v.a. in Stehleuchten eingesetzt. Die angebotenen LED-Ersatzprodukte sind im Gegensatz zum Original so voluminös, dass sie in den vorhandenen Stehleuchten oft nicht montiert werden können. Die stabförmigen Halogenlampen sind weiterhin erlaubt.
Stiftlampen
Stiftlampen sind sehr klein und finden Ihren Einsatz häufig in Tischleuchten. Auch hier gibt es LED-Ersatz-Produkte, die in der notwendigen Leistung aber in vielen bestehenden Leuchten keinen Platz finden. Die Halogen Stiftlampen (230 und 12 Volt) bleiben weiterhin erlaubt.
Reflektor-Lampen
Für 12-Volt-Reflektor-Lampen gibt es zahlreiche LED-Ersatz-Produkte, dennoch bleibt die Halogenvariante weiterhin zugelassen – mit erhöhten Anforderungen an die Lebensdauer. Niedervolt Reflektor-Lampen benötigen einen zusätzlichen Transformator, viele werden zudem gedimmt. Weil aber einige Transformatoren und Dimmer von bestehenden Systemen nicht kompatibel sind mit LED-Lampen (diese können brummen, flackern oder gar nicht brennen) bleiben auch die 12-Volt-Halogen-Spotlampen weiterhin erlaubt.
Ein Ersatz dieser Reflektor-Lampen sollte dennoch in Betracht gezogen werden: selbst wenn ein bestehender Transformator oder Dimmer bei der Umstellung auf LED ersetzt werden müsste – die hohe Wirtschaftlichkeit ist gegeben; dies insbesondere im Gastro- und Kleingewerbebereich.
EU-VERORDNUNG
Mehr zu speziellen Lampen-Typen in der EU-Verordnung.
www.eur-lex.europa.eu
Nr. 244/2009: Anforderungen an rundum strahlende Lampen |
Nr. 874/2012: Energieetikette für Lampen und Leuchten |
Nr. 1194/2012: Anforderungen an Reflektor-Lampen |
Nr. 1428/2015: Korrekturen zu Nr. 244 und Nr. 1194 |
ENERGIEVERORDNUNG DER SCHWEIZ
Die Schweiz übernimmt die europäische Verordnung und schreibt dies in der Energieverordnung EnEV fest.
Nr. 730.02: Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlage, Fahrzeuge und Geräte (Licht, Seiten 24, 25, 28, 29, 64).
www.admin.ch/Systematische Sammlung des Bundesrechts: „730.02“