Dieses Reglement ist in Kraft ab 1. Januar 2019 und ersetzt die Version vom 1. September 2017.
Reglement_Minergie_Leuchten_2019_01_01
Nachstehend folgende Anhänge:
Anhang A: Anforderungen
Anhang B: Messverfahren
Anhang C: Gebühren
ENERGIEEFFIZIENZ
Als Beurteilungsgrösse für die Energieeffizienz einer MINERGIE®-Leuchte wird die Leuchten-Lichtausbeute verwendet. Diese ist definiert als Quotient des Gesamtlichtstroms und der Systemleistung einer Leuchte. Eine Leuchte setzt sich aus einem LED-Modul, einem Betriebsgerät und einer Optik zur Lichtlenkung und ggf. eines integrierten Lichtsensors zusammen. Als Basis für die Berechnung der Anforderung an die Leuchten-Lichtausbeute kommt folgende Formel zur Anwendung:
Unterscheidung nach Leuchten-Typen (k1) | Korrekturfaktor | |
Leuchten-Typ 1 | Decken-, Pendel-, Steh- und Nassraumleuchten, Wallwasher | k1 = 1 |
Leuchten-Typ 2 | Downlights, Strahler/Spots, Wand-, Tisch- und Wohnleuchten | k1 = 0,9 |
Leuchten-Typ 3 | Hallen- und Industrieleuchten | k1 = 1,1 |
Verschiedene Farbtemperaturen (k2) | ||
Tageslicht und Neutralweiss | k2 = 1 | |
Warmweiss (3000 Kelvin und weniger) | k2 = 0,95 | |
Farbwiedergabeindex CRI (k3) | ||
Normale Qualität > 80 | Ra >70 wenn Farbtemperatur > 6000 K | k3 = 1 |
Hohe Qualität > 90 | k3 = 0.9 | |
Bei Leuchten mit externen Betriebsgeräten wird die Effizienzanforderung mit dem Faktor 1,1 multipliziert. |
Effizienz-Anforderungen an MINERGIE®-Leuchten | |||||||||
Leuchten-Typ | 1 = Decken-, Pendel-, Steh- und Nassraumleuchten, Wallwasher | 2 = Strahler/Spots, Wand- und Wohnleuchten | 3 = Hallen- und Industrieleuchten | ||||||
CRI | 80 | 80 | 90 | 90 | 80 | 80 | 90 | 90 | – |
Farbtemperatur K | 4000 | 3000 | 4000 | 3000 | 4000 | 3000 | 4000 | 3000 | – |
Lichtstrom | |||||||||
200 lm | 55 | 52 | 49 | 47 | 49 | 47 | 44 | 42 | 60 |
300 lm | 61 | 58 | 55 | 52 | 55 | 52 | 50 | 47 | 67 |
400 lm | 66 | 62 | 59 | 56 | 59 | 56 | 53 | 50 | 72 |
500 lm | 72 | 68 | 65 | 61 | 65 | 61 | 58 | 55 | 79 |
750 lm | 75 | 71 | 68 | 64 | 68 | 64 | 61 | 58 | 83 |
1’000 lm | 79 | 75 | 71 | 68 | 71 | 68 | 64 | 61 | 87 |
1’500 lm | 85 | 81 | 77 | 73 | 77 | 73 | 69 | 65 | 94 |
2’000 lm | 89 | 84 | 80 | 76 | 80 | 76 | 72 | 68 | 98 |
2’500 lm | 92 | 87 | 82 | 78 | 82 | 78 | 74 | 70 | 101 |
3’000 lm | 94 | 89 | 84 | 80 | 84 | 80 | 76 | 72 | 103 |
4’000 lm | 97 | 92 | 87 | 83 | 87 | 83 | 79 | 75 | 107 |
5’000 lm | 99 | 94 | 89 | 85 | 89 | 85 | 80 | 76 | 109 |
7’500 lm | 103 | 98 | 93 | 88 | 93 | 88 | 84 | 79 | 113 |
10’000 lm | 106 | 100 | 95 | 90 | 95 | 90 | 85 | 81 | 116 |
20’000 lm | 110 | 105 | 99 | 94 | 99 | 94 | 89 | 85 | 122 |
Effizienz-Anforderungen an MINERGIE®-Leuchten (Leuchten-Typ 1, 4000 K, CRI = 80)
LEISTUNG IM STANDBY
Die elektrische Leistung im Standby muss deklariert werden. Er ist auf folgende Werte begrenzt:
Ohne Kommunikationsfunktion: 0,5W
Das Betriebsgerät wird über einen netzseitigen Sensor mit einem elektromechanischen oder elektronischen Schalter im Standby vom Netz getrennt.
Mit einfacher Kommunikationsfunktion: 1,0 W
Das Betriebsgerät der Leuchte ist über ein Kommunikationssystem (wie z.B. DALI) mit einem Sensor bzw. Aktor verbunden. Die Befehle des Aktors versetzen die Leuchte über eine Kommunikationsleitung in verschiedene Betriebszustände (Vollbetrieb, gedimmter Betrieb, Standby). Das Betriebsgerät kann die Netzseite nicht aktiv ein- und ausschalten.
Mit mehrfacher Kommunikationsfunktion: 1,5 W
Das Leuchtensystem besteht aus mehreren Komponenten: Steuermodul, Betriebsgeräte und Sensoren bzw. Aktoren. Das Steuermodul verwendet ein oder mehrere Kommunikationssysteme (Z.B. DALI, Modbus) zur Beeinflussung und Abfrage der angehängten Elemente. Dabei kann das Steuermodul die Versorgung der Betriebsgeräte, Sensoren und Aktoren aktiv zu- und Abschalten. Die Anforderung gilt pro angehängte Leuchte.
BEGRENZUNG DER BLENDUNG
Bemerkung: Sind die Raumabmessungen und die Reflexionsgrade zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt, so kann eine Referenzsituation zur Berechnung des UGR-Wertes herangezogen werden. Als Referenzsituation sind die relativen Raumabmessungen 4 H / 8 H eines mittleren Raumes bei der Reflexionsgradkombination 0,7 / 0,5 / 0,2 festgelegt. Der Abstand der Leuchten beträgt ¼ der Lichtpunkthöhe (S = 0.25). (siehe LiTG-Publikation Nr. 20).
WEITERE ANFORDERUNGEN
MESSLABOR
Ein zugelassenes Messlabor muss entweder nach EN ISO 17025 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) akkreditiert sein oder über ein gültiges Manufacturer Performance Laboratory (MPL)-Agreement mit einer Prüfstelle verfügen. Messungen eines autorisierten, staatlichen Messlabors werden anerkannt, in der Schweiz das Eidgenössische Institut für Metrologie, www.metas.ch.
Basis für die Zulassung von Messlabors bilden folgende Normen:
MESSUNG DER LEUCHTE
ABLEITUNG VON MESSUNGEN
Bemerkung: Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die korrekte Anwendung von Originalmessungen auf abgeleitete Messungen.
Die Zulassung von Herstellern und die Zertifizierung von Leuchten unterliegen einer Gebührenordnung. Die Gebühren werden dem Antragsteller nach erfolgter Zertifizierung respektive Akkreditierung in Rechnung gestellt.
ZULASSUNG VON HERSTELLERN
Die Zulassung eines Herstellers, eingeschlossen die Zertifizierung einer Leuchte, beträgt einmalig 2’500 Fr. Ein zugelassener Hersteller, der keine Minergieleuchten mehr gelistet hat, wird automatisch aus der Liste der Hersteller gestrichen. Für die Wiederzulassung gelten dieselben Bedingungen wie für einen neuen Hersteller.
ZERTIFIZIERUNG VON LEUCHTEN
Für die Zertifizierung von Leuchten nach erfolgter Zulassung des Herstellers gelten folgende einmalige Gebühren:
1 bis 4 Leuchten 5 bis 10 Leuchten 11 bis 30 Leuchten ab 31 Leuchten |
CHF 500.00 pro Leuchte CHF 400.00 pro Leuchte CHF 300.00 pro Leuchte gemäss Absprache |
Für jede Leuchte einer Leuchten-Kategorie mit eigener Lichtverteilkurve wird eine Gebühr fällig. |
JAHRESGEBÜHREN
Pro Kalenderjahr wird ein Jahresbetrag für Aktivitäten zur Stärkung der Marke MINERGIE® und Minergie-Leuchten bei Bauherren, Behörden, Planern etc. verrechnet.
Mitglieder des Vereins MINERGIE® Nicht-Mitglieder |
keine Jahresgebühr CHF 1’000.- pro Hersteller / Jahr |
Info Minergie Mitglied |
Zusätzlich wird für die Führung der Leuchtenliste auf toplicht.ch ein variabler Betrag in Abhängigkeit der Anzahl der gelisteten Leuchten verrechnet. |
LEUCHTEN AUF TOPLICHT.CH
1 bis 4 Leuchten ab der 5. Leuchte Maximal |
CHF 250.- pro Leuchte / Jahr CHF 25.- pro Leuchte / Jahr CHF 3’000.- pauschal / Jahr |
Die Jahresgebühren für die Listung der MINERGIE®-Leuchten auf www.toplicht.ch werden am Anfang des Kalenderjahres fällig. Mit der Bezahlung erhalten die Leuchten jedes Jahr ein neues Zertifikat mit der gültigen aktuellen Jahreszahl. |
UPGRADE BEREITS ZERTIFIZIERTER LEUCHTEN
Werden bereits zertifizierte LED-Leuchten im Zuge der technischen Entwicklung mit neuen, leistungsstärkeren LED-Modulen ausgerüstet, ohne dass dabei an der Leuchte selber Veränderungen vorgenommen werden – namentlich bei der Optik – können die Leuchten neu zertifiziert werden und es fallen nur 50% der üblichen Zertifizierungsgebühren an.
VERWENDUNG DER MITTEL
Die Zertifizierungsgebühren werden ausschliesslich für folgende Zwecke verwendet:
ANPASSUNG DER GEBÜHREN
Die Gebühren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. S.A.F.E. arbeitet nicht gewinnorientiert.