Reglement

MINERGIE®-Modul Leuchten

Dieses Reglement ist in Kraft ab 1. Januar 2019 und ersetzt die Version vom 1. September 2017.

Reglement_Minergie_Leuchten_2019_01_01

Nachstehend folgende Anhänge:
Anhang A:   Anforderungen
Anhang B:   Messverfahren
Anhang C:   Gebühren

 

Anhang A: Anforderungen

 

ENERGIEEFFIZIENZ
Als Beurteilungsgrösse für die Energieeffizienz einer MINERGIE®-Leuchte wird die Leuchten-Lichtausbeute verwendet. Diese ist definiert als Quotient des Gesamtlichtstroms und der Systemleistung einer Leuchte. Eine Leuchte setzt sich aus einem LED-Modul, einem Betriebsgerät und einer Optik zur Lichtlenkung und ggf. eines integrierten Lichtsensors zusammen. Als Basis für die Berechnung der Anforderung an die Leuchten-Lichtausbeute kommt folgende Formel zur Anwendung:

Lichtstrom-Formel

 

Unterscheidung nach Leuchten-Typen (k1)  Korrekturfaktor
Leuchten-Typ 1 Decken-, Pendel-, Steh- und Nassraumleuchten, Wallwasher   k1 = 1
Leuchten-Typ 2 Downlights, Strahler/Spots, Wand-, Tisch- und Wohnleuchten   k1 = 0,9
Leuchten-Typ 3 Hallen- und Industrieleuchten   k1 = 1,1
Verschiedene Farbtemperaturen (k2)
Tageslicht und Neutralweiss   k2 = 1
Warmweiss (3000 Kelvin und weniger)   k2 = 0,95
Farbwiedergabeindex CRI (k3)
Normale Qualität > 80 Ra >70 wenn Farbtemperatur > 6000 K  k3 = 1
Hohe Qualität > 90  k3 = 0.9
Bei Leuchten mit externen Betriebsgeräten wird die Effizienzanforderung mit dem Faktor 1,1 multipliziert.

 

 

Effizienz-Anforderungen an MINERGIE®-Leuchten
Leuchten-Typ 1 = Decken-, Pendel-, Steh- und Nassraumleuchten, Wallwasher 2 = Strahler/Spots, Wand- und Wohnleuchten    3 = Hallen- und Industrieleuchten  
CRI 80 80 90 90 80 80 90 90
Farbtemperatur K              4000 3000 4000 3000 4000 3000 4000 3000
Lichtstrom
200 lm 55 52 49 47 49 47 44 42 60
300 lm 61 58 55 52 55 52 50 47 67
400 lm 66 62 59 56 59 56 53 50 72
500 lm 72 68 65 61 65 61 58 55 79
750 lm 75 71 68 64 68 64 61 58 83
1’000 lm 79 75 71 68 71 68 64 61 87
1’500 lm 85 81 77 73 77 73 69 65 94
2’000 lm 89 84 80 76 80  76  72 68 98
2’500 lm 92 87 82 78 82 78 74 70 101
3’000 lm 94 89 84 80 84 80 76 72 103
4’000 lm 97 92 87 83 87 83 79 75 107
5’000 lm 99 94 89 85 89 85 80 76 109
7’500 lm 103 98 93 88 93 88 84 79 113
10’000 lm 106 100 95 90 95 90 85 81 116
20’000 lm 110 105 99 94 99 94 89 85 122

 

Effizienz-Anforderungen an MINERGIE®-Leuchten (Leuchten-Typ 1, 4000 K, CRI = 80)

Lichtstrom-Grafik

 

LEISTUNG IM STANDBY
Die elektrische Leistung im Standby muss deklariert werden. Er ist auf folgende Werte begrenzt:

  • Ungeregelte und nicht dimmbare Leuchten: 0 Watt
  • Dimmbaren Leuchten: 0,5 Watt pro Betriebsgerät
  • Integrierte Tageslicht- und Präsenz-Regelung

Ohne Kommunikationsfunktion: 0,5W
Das Betriebsgerät wird über einen netzseitigen Sensor mit einem elektromechanischen oder elektronischen Schalter im Standby vom Netz getrennt.

Mit einfacher Kommunikationsfunktion: 1,0 W
Das Betriebsgerät der Leuchte ist über ein Kommunikationssystem (wie z.B. DALI) mit einem Sensor bzw. Aktor verbunden. Die Befehle des Aktors versetzen die Leuchte über eine Kommunikationsleitung in verschiedene Betriebszustände (Vollbetrieb, gedimmter Betrieb, Standby). Das Betriebsgerät kann die Netzseite nicht aktiv ein- und ausschalten.

Mit mehrfacher Kommunikationsfunktion: 1,5 W
Das Leuchtensystem besteht aus mehreren Komponenten: Steuermodul, Betriebsgeräte und Sensoren bzw. Aktoren. Das Steuermodul verwendet ein oder mehrere Kommunikationssysteme (Z.B. DALI, Modbus) zur Beeinflussung und Abfrage der angehängten Elemente. Dabei kann das Steuermodul die Versorgung der Betriebsgeräte, Sensoren und Aktoren aktiv zu- und Abschalten. Die Anforderung gilt pro angehängte Leuchte.

 

 

BEGRENZUNG DER BLENDUNG 

  • Es sind zwei UGR-Werte (Blickrichtung quer bzw. parallel zur Leuchtenachse) anzugeben. Abstufung in 5 Klassen: <13, <16, <19, <22, <25.
  • Blendbegrenzung der Leuchte nach UGR im Standardraum für MINERGIE® Leuchten: höchstens 25. (Ausnahme: Spots, Strahler, Wallwasher)

Bemerkung: Sind die Raumabmessungen und die Reflexionsgrade zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt, so kann eine Referenzsituation zur Berechnung des UGR-Wertes herangezogen werden. Als Referenzsituation sind die relativen Raumabmessungen 4 H / 8 H eines mittleren Raumes bei der Reflexionsgradkombination 0,7 / 0,5 / 0,2 festgelegt. Der Abstand der Leuchten beträgt ¼ der Lichtpunkthöhe (S = 0.25). (siehe LiTG-Publikation Nr. 20).

 

WEITERE ANFORDERUNGEN

  • Der Farbwiedergabeindex Ra (oder CRI) muss min. Ra = 80 betragen, ferner gilt die Anforderung für gesättigtes Rot Ra >0. (Ra >70 bei Leuchten mit einer Farbtemperatur >6000 K).
  • Die minimale Lebensdauer (F50 nach IEC 62717 bzw. EC 62722-2-1) von Minergie-Leuchten muss 30’000 h betragen (max. 18% Lichtstromrückgang). Innerhalb der ersten 3’000 Stunden sind keine Ausfälle zulässig. Nach 6’000 Stunden sind max. 10% Ausfälle zulässig und der Lichtstromoutput muss min. 95% des Anfangslichtstroms betragen.
  • Bei einer LED-Leuchte mit variablen Farbtemperaturen wird diejenige mit der tiefsten Energieeffizienz (in der Regel warmweiss) angegeben; auch die Werte zur Energieeffizienz beziehen sich auf diese Farbtemperatur. Angaben zur Temperaturmodulation können im beschreibenden Text gemacht werden.
  • Farborttoleranz (nach MacAdam) darf höchstens = 3 SDCM (Standardabweichung des Farbabgleichs) betragen.
  • Es gelten die Anforderungen an den Leistungsfaktor gemäss EU-Richtlinie 1194/2012.

 

 

Anhang B: Messverfahren

 

MESSLABOR
Ein zugelassenes Messlabor muss entweder nach EN ISO 17025 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) akkreditiert sein oder über ein gültiges Manufacturer Performance Laboratory (MPL)-Agreement mit einer Prüfstelle verfügen. Messungen eines autorisierten, staatlichen Messlabors werden anerkannt, in der Schweiz das Eidgenössische Institut für Metrologie, www.metas.ch.

Basis für die Zulassung von Messlabors bilden folgende Normen:

  • EN ISO/IEC 17025: Anforderungen an die Prüf- und Kalibrierlaboratorien
  • SN EN 13032-1+A1: Messung und Darstellung von photometrischen Daten von Lampen und Leuchten, Teil 1: Messung und Datenformat
  • EN13032-4: Messung und Darstellung von photometrischen Daten von Lampen und Leuchten, Teil 4: LED Lampen, Module und Leuchten

 

MESSUNG DER LEUCHTE 

  • Die Messung der Lichtstärkeverteilung hat gemäss EN 13032-1 bzw. EN 13032-4 zu erfolgen.
  • Für die Lichtstärkeverteilungsmessung müssen C-Ebenen in max. 15-Grad-Schritte (24 Schritte für 360°), die γ-Winkel in min. 5-Grad-Schritten (19 Schritte für direkt strahlende, 37 Schritte direkt-indirekt strahlende Leuchten) gemessen werden.
  • Die Messung der Leuchten erfolgt nach Erreichung des thermisch stabilen Betriebszustandes bei einer Umgebungstemperatur von 25°.
  • Die Messung des Farbwiedergabeindex und der Farbtemperatur erfolgt im Nadir bzw. Zenit (bei rein indirekten LED-Leuchten) der Verteilung oder integral in einer U-Kugel.
  • Die Messung der elektrischen Leistung muss mit einem Watt-Meter der Güteklasse 2 (gemäss IEC 62052-11 Ed.1.0) oder besser durchgeführt werden.
  • Für Leuchten mit dimmbaren Betriebsgeräten kann die gemessene Anschlussleistung der Leuchte ohne dimmbares Betriebsgerät verwendet werden.
  • Die Messunsicherheit für den Leuchten-Betriebswirkungsgrad bzw. die Lichtausbeute muss nicht für jede Leuchte einzeln, sondern bei der Erstanmeldung des Labors ausgewiesen werden. Die Messunsicherheiten müssen für alle Messungen mit einem Vertrauensintervall von >95% angegeben werden.

 

ABLEITUNG VON MESSUNGEN

  • Der Messaufwand für eine ganze Leuchtenfamilie (insbesondere grosser Serien) ist messtechnisch nicht zu bewältigen. Um dennoch für alle Leuchten lichttechnische Daten zur Verfügung zu stellen, können Messdaten abgeleitet werden.
  • Dieses Prinzip darf nur für identische Leuchten mit annähernd gleichen Optiken (Raster, Abdeckungen, Reflektoren…) angewendet werden.
  • Bei LED-Leuchten mit identischen Reflektoren und unterschiedlichen LED-Modulen (z.B. verschiedenen Farbtemperaturen) genügt die Messung einer Leuchte; die Messdateien für weitere Varianten dürfen abgeleitet werden (Anpassung des Lichtstrom in der Eulumdatei gemäss Datenblatt des LED-Modul-Lieferanten). Dasselbe gilt auch, wenn eine bestehende Leuchte in Folge der technischen Entwicklung mit besseren LEDs mit höherem Lichtstrom ausgerüstet wird.

Bemerkung: Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die korrekte Anwendung von Originalmessungen auf abgeleitete Messungen.

 

 

Anhang C: Gebühren

Die Zulassung von Herstellern und die Zertifizierung von Leuchten unterliegen einer Gebührenordnung. Die Gebühren werden dem Antragsteller nach erfolgter Zertifizierung respektive Akkreditierung in Rechnung gestellt.

 

ZULASSUNG VON HERSTELLERN 
Die Zulassung eines Herstellers, eingeschlossen die Zertifizierung einer Leuchte, beträgt einmalig 2’500 Fr. Ein zugelassener Hersteller, der keine Minergieleuchten mehr gelistet hat, wird automatisch aus der Liste der Hersteller gestrichen. Für die Wiederzulassung gelten dieselben Bedingungen wie für einen neuen Hersteller.

 

ZERTIFIZIERUNG VON LEUCHTEN 
Für die Zertifizierung von Leuchten nach erfolgter Zulassung des Herstellers gelten folgende einmalige Gebühren:

1 bis 4 Leuchten
5 bis 10 Leuchten
11 bis 30 Leuchten
ab 31 Leuchten
CHF  500.00   pro Leuchte
CHF  400.00   pro Leuchte
CHF  300.00   pro Leuchte
gemäss Absprache
Für jede Leuchte einer Leuchten-Kategorie mit eigener Lichtverteilkurve wird eine Gebühr fällig.

JAHRESGEBÜHREN
Pro Kalenderjahr wird ein Jahresbetrag für Aktivitäten zur Stärkung der Marke MINERGIE®  und Minergie-Leuchten bei Bauherren, Behörden, Planern etc. verrechnet.

Mitglieder des Vereins MINERGIE® 
Nicht-Mitglieder
keine Jahresgebühr
CHF 1’000.- pro Hersteller / Jahr
Info Minergie Mitglied
Zusätzlich wird für die Führung der Leuchtenliste auf toplicht.ch ein variabler Betrag in Abhängigkeit der Anzahl der gelisteten Leuchten verrechnet.

LEUCHTEN AUF TOPLICHT.CH

1 bis 4 Leuchten
ab der 5. Leuchte
Maximal
CHF  250.-  pro Leuchte / Jahr
CHF  25.-  pro Leuchte / Jahr
CHF  3’000.-  pauschal / Jahr
Die Jahresgebühren für die Listung der MINERGIE®-Leuchten auf www.toplicht.ch werden am Anfang des Kalenderjahres fällig. Mit der Bezahlung erhalten die Leuchten jedes Jahr ein neues Zertifikat mit der gültigen aktuellen Jahreszahl.

 

UPGRADE BEREITS ZERTIFIZIERTER LEUCHTEN 
Werden bereits zertifizierte LED-Leuchten im Zuge der technischen Entwicklung mit neuen, leistungsstärkeren LED-Modulen ausgerüstet, ohne dass dabei an der Leuchte selber Veränderungen vorgenommen werden – namentlich bei der Optik – können die Leuchten neu zertifiziert werden und es fallen nur 50% der üblichen Zertifizierungsgebühren an.

 

VERWENDUNG DER MITTEL 
Die Zertifizierungsgebühren werden ausschliesslich für folgende Zwecke verwendet:

  • Aufbau und Unterhalt der Zertifizierungsstelle
  • Zertifizierungen
  • Arbeit der Labelkommission
  • Durchführung von Stichproben
  • Lobbying bei Bauherrschaften, Planern und Herstellern für energieeffiziente Produkte
  • Bekanntmachung im Internet und in Printprodukten
  • Lizenzabgabe an den Verein MINERGIE (20%)

 

ANPASSUNG DER GEBÜHREN 
Die Gebühren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. S.A.F.E. arbeitet nicht gewinnorientiert.