Energieetikette für Leuchtmittel

Leuchtmittel müssen in der EU und in der Schweiz mit einer Energieetikette versehen werden. Diese gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Leuchtmittels.

LED-LAMPE ZEHN MAL BESSER ALS GLÜHLAMPE

Die Energieeffizienz eines Leuchtmittels gibt das Verhältnis zwischen der abgestrahlten Lichtmenge (Lichtstrom in Lumen) und der zugeführten elektrischen Leistung in Watt an. Je höher dieser Wert ist, desto effizienter ist das Leuchtmittel bzw. desto niedriger sein Energieverbrauch. Die Tabelle zeigt typische Leuchtmittel, die alle dieselbe Lichtmenge abgeben und dabei unterschiedliche Leistungsaufnahmen bzw. Energieeffizienzwerte aufweisen. Die effizienteste LED-Lampe ist fast zehn Mal besser als die ineffiziente Glühlampe, die seit 2013 nicht mehr verkauft werden darf.

 

ENERGIEETIKETTE FÜR LEUCHTMITTEL

Energieetikette Lampen

Sieben farbige Pfeile repräsentieren die Effizienzklassen: Der dunkelgrüne Pfeil steht dabei für die Klasse mit dem niedrigsten Energieverbrauch, der rote Pfeil für diejenige mit dem höchsten. Der schwarze Pfeil auf der rechten Seite der Etikette markiert die Klasse des jeweiligen Leuchtmittels. Bei der seit Anfang 2013 neu aufgelegten Etikette steht A++ für die beste, E für die schlechteste Energieeffizienzklasse.

 

 

Halogen-StiftAB 2018 NUR NOCH BIS B-KLASSE
Der Gesetzgeber sieht vor, dass ab 2018 nur noch Leuchtmittel verkauft werden dürfen, die mindestens Klasse B aufweisen. Leuchtmittel, für die es dann keine wirtschaftliche Alternative gibt, werden von diesem Verbot ausgenommen sein. Zu diesen Ausnahmen wird die Halogenstablampe gehören, die in vielen indirekt strahlenden Stehleuchten eingesetzt wird und bis zum Jahr 2018 nicht durch eine wirtschaftliche LED-Lösung ersetzt werden kann.